Beschreibung
Erarbeitung einer Klimaanpassungskonzeptes
Hinweis: Im Landesklimaanpassungsgesetz von NRW aus dem Jahr 2021 wird Gemeinden die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten empfohlen. Derzeit wird das Gesetz überarbeitet, um den Anforderungen des Bundesklimaanpassungsgesetzes gerecht zu werden. Nach aktuellem Stand wird die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten ab voraussichtlich 01.01.2027 in NRW zur kommunalen Pflichtaufgabe.
Maßnahmensteckbrief
Ziel:
- ganzheitliche, fachbereichsübergreifende Bearbeitung des Themenkomplexes Klimaanpassung
Umsetzungsschritte:
- Einführung eines Klimaanpassungsmanagements
- Analyse der aktuellen und künftigen Betroffenheit
- Erarbeitung einer langfristigen und nachhaltigen Strategie zur Klimafolgenanpassung
- Erarbeitung von konkreten Maßnahmen
Aktueller Stand:
Es wurde im Juli 2025 eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) beantragt. Gefördert wird die Erstellung eines integrierten kommunalen Anpassungskonzepts sowie die Beschäftigung einer entsprechenden Fachkraft für die Dauer von zunächst 2 Jahren mit einer Förderquote von 80%. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bereitgestellt. Die Förderzusage erfolgte Ende 2025. Zum 01.10.2026 wird voraussichtlich ein Klimaanpassungsmanager bzw. eine Klimaanpassungsmanagerin eingestellt.
Parallel wird vom Kreis Soest in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen derzeit eine aktualisierte Klimawirkungsanalyse erstellt.
