Beschreibung
Leitlinien für die naturnahe Gestaltung von Freiflächen in Baugebieten und Gestaltungsvorschriften für Vorgärten und für die Einfriedung von Grundstücken in Bebauungsplänen
Hinweis: Im März 2019 wurde im Stadtentwicklungsausschuss (SEA) die Durchführung einer Planungswerkstatt zu den Themen Gestaltungsvorschriften für Vorgärten und Einfriedung von Grundstücken beschlossen. Im April 2019 wurde beschlossen, dass im Rahmen der geplanten Planungswerkstatt auch die Begrenzung der Versiegelung und die naturnahe Gestaltung von Vorgärten behandelt werden sollen.
Maßnahmensteckbrief
Ziel:
- Beitrag zur ökologischen Vielfalt
- Verbesserung des Kleinklimas, Abmilderung von Hitze
- Verbesserung der Versickerungsfähigkeit
- Verbesserung des Stadtbildes
Umsetzungsschritte:
- Durchführung von Planungswerkstätten
- Erarbeitung und Beschluss von Leitlinien
Aktueller Stand:
Die Leitlinien wurden beschlossen. Sie sind die Grundlage für Gestaltungsvorschriften in neuen Bebauungsplänen.
Die Umsetzung der Leitlinien in die Praxis durch die Grundstückseigentümer bzw. die Kontrolle der Umsetzung stellt weiterhin eine Herausforderung da.
